AGB

ubadu – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt geändert: 02.07.2018


1. Geltungsbereich

Für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Bleicher Medien GmbH (ubadu), nachfolgend Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Falls keine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei verbindlich angenommenen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, wegen des Inhalts oder der technischen Form hiervon zurückzutreten. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. Die Preise sind bis zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums gültig.

3. Leistungsbeschreibung (Leistungen des Auftragnehmers)

Die genaue Zusammensetzung der Leistungen ist abhängig vom Paket (Starter, Business, Premium). Hinzu kommen gegebenenfalls zusätzlich buchbare Upgrades. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber darüber hinaus folgende Dokumente zur Verfügung: Das Datenblatt “Medienproduktion“ in das der Auftraggeber alle für die Medienproduktion relevanten Daten eingeben kann und eine Blanko Einverständniserklärung bzgl. Abtretung des Rechts am eigenen Bild für die im Film gezeigten Personen. Die Pakete setzen sich aus den folgenden Leistungen zusammen.

a) Die Anzeigenkonzeption (identisch für alle Pakete)

Ein Recruiting Experte des Auftragnehmers kommt zu einem persönlichen Termin zum Auftraggeber und analysiert im Gespräch (ca. 45 Minuten) mit dem diesem das Profil der ausgeschriebenen Stelle und erstellt im Anschluss daran die Stellenanzeige.

b) Das Job Benchmark Profil (nur Business- und Premium-Paket)

Der Recruiting Experte des Auftragnehmers führt im Anschluss an den Termin der Anzeigenkonzeption eine AEC. disc-Potentialanalyse durch (½ Tag Workshop zusammen mit der Geschäftsführung sowie der Abteilungsleitung bis insg. 6 Personen) und ermittelt daraus das Job Benchmark Profil der ausgeschriebenen Stelle. Die Ergebnisse fließen in die Anzeigenkonzeption mit ein und helfen die Anzeige noch besser zu fokussieren. Der Auftraggeber bekommt das Job Benchmark Profil via Email als PDF-Datei zugesendet.

c) Arbeitgeberprofil (alle Pakete) mit Medieninhalten (je nach Paket)

Der Auftragnehmer richtet für den Auftraggeber ein Arbeitgeberprofil, das mit der später geschalteten Stellenanzeige direkt verlinkt wird, mit folgenden Inhalten ein: Titelbild (Primärfarbe des Unternehmens), Profilbild (Logo des Unternehmens), Kontaktdaten, Video-vorstellung + 1 Foto aus dem Film, Interviewfilme + je 2 Fotos pro Film (nur Business- und Premium-Paket), 360° Szenario/ien mit interaktivem Social Facts Button. Das Arbeitgeberprofil kann der Auftraggeber auf Wunsch auch auf seiner Unternehmenswebseite einbinden lassen.

d) Anzeigenschaltung mit Performance Marketing (Laufzeit variiert je nach Paket)

Der Auftragnehmer schaltet Anzeigen über sein Partnerunternehmen Heyjobs auf bis zu 100 Plattformen: Über Meta Job Suchmaschinen werden aktive Kandidaten erreicht, die gezielt nach der ausgeschriebenen Stelle suchen. Über Soziale Netzwerke werden passive Kandidaten angesprochen. Das vom Auftragnehmer bei Heyjobs gebuchte Anzeigenbudget richtet sich dabei nach der Art der zu besetzenden Stelle und basiert auf den Empfehlungen von Heyjobs um eine maximale und qualifizierte Reichweite zu erzielen. Durch Retargeting werden Interessenten an die Anzeige erinnert. Das Anzeigenpaket wird datenbasiert nach Kanaleffektivität ausgesteuert. Bei Besetzung der Stelle vor Ablauf der jeweiligen Anzeigenlaufzeit ergibt sich hieraus kein finanzieller oder anders gearteter Erstattungsanspruch seitens des Auftraggebers gegenüber Bleicher Medien.

e) Videovorstellung (alle Pakete)

Der Videopartner des Auftragnehmers vereinbart einen Drehtermin mit dem Auftraggeber. Die Dreharbeiten finden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt. Bei der Videovorstellung spricht der Vorgesetzte für die offene Stelle direkt in die Kamera (Teleprompter) und erklärt dem Interessenten in seinen eigenen Worten, worauf der bei der Zusammenarbeit besonders Wert legt.

Video Länge: 60 bis 120 Sekunden. 

f) Interviewfilme (nur Business- und Premium-Pakete)

Die Interviewfilme werden direkt im Anschluss an die 360° Aufnahmen. Fünf bis Zehn, vorher vom Auftraggeber ausgewählte Mitarbeiter werden nacheinander interviewt. Daraus werden je nach Paket 2 bis 4 themenspezifische Filme erstellt.

Themen: 1. Film: Die Vorteile, 2. Film: Die Nachteile, 3. Film: Die Kollegen, 4. Film: Der Bewerbungsablauf, Länge je Film: ca. 90 Sekunden

Aus jedem Film werden 2 aussagekräftige Mitarbeiterbilder für das Arbeitgeberprofil generiert.

Alle Filme werden dem Auftraggeber auch als mp4 Datei zur Verfügung gestellt, inklusive der Rechte diese auf Social Media Plattformen, auf Jobmessen und gegebenenfalls der eigenen Website zu veröffentlichen.

g) 360° Szenario/ien (Anzahl je nach Paket)

Die Aufnahme der 360° Szenarien (Starter nur 1 Szenario) erfolgt im direkten Anschluss an die Dreharbeiten für die Videovorstellung. In jedem Szenario wird ein interaktiver Button angelegt, über den der Bewerber Social Facts zu der jeweiligen Location abrufen kann. Das Bild stellt eine authentische Momentaufnahme des Ortes dar. Beautyretusche oder künstliches Licht kommen nicht zum Einsatz.

h) Bewerberanalyse (Anzahl je nach Paket)

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für seine Bewerber Links zu einer AEC disc Analyse zur Verfügung.

Die Bewerber können den Fragebogen online ausfüllen. Anschließend bespricht der Recruitingexperte des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber die Ergebnisse und spricht seine Empfehlung aus.

i) Bewerberauswahl

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Bewerbungsunterlagen von bis zu 15 Bewerben postalisch oder elektronisch zur Verfügung. Daraus werden die fünf Topbewerber in einem Matching dem Auftraggeber vorgeschlagen und können somit zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Die Bewerbungsgespräche können durch den Recruitingexperten oder in seinem Beisein durchgeführt werden (1 Termin). Der Auftraggeber erhält im Anschluss eine Auswertung mit Empfehlung eines Kandidaten.

4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Werden fest gebuchte Termine vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Termine können bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn kostenlos durch den Auftraggeber verschoben werden. Andernfalls berechnen wir eine Ausfallpauschale von 800,00 € für das Drehteam bzw. 400,00 € für den Recruiting Coach. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber oder eines höheren Schadens durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt. Alle Termine bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers im Unternehmen des Auftraggebers anwesend sind (Anzeigenkonzeption, Workshop, Dreharbeiten, etc.) werden in gemeinsamer Absprache festgelegt.

5. Entstehung von Mehrarbeit (Überstunden)

Sollten, ohne Verschulden des Auftragnehmers, Überstunden entstehen, die z.B. aus unvorhersehbaren Wartezeiten resultieren oder auf Grund von vom Auftraggeber (oder eines Bevollmächtigten) gewünschten, zusätzlichen Leistungen oder Anforderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Änderungen am Inhalt des Dokuments Datenblatt “Medienproduktion“ nach der Abgabe durch Auftraggeber, können je nach Zeitpunkt und Umfang der Änderung zu Überstunden führen und werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Für Überstunden, die durch Versäumnisse oder Sonderwünsche des Auftraggebers entstehen berechnen wir 65,00 € (netto) je angefangene Stunde und betroffenem Mitarbeiter.

6. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Rabatte oder andere Sonderkonditionen gelten nur für den Fall der fristgerechten Zahlung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, wenn die von ihm geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

7. Zahlungsmodalitäten

Der Auftragnehmer beginnt mit den Arbeiten an dem Projekt, sobald die Anzahlung über 50% des Paketpreises durch den Auftraggeber geleistet wurde. Die restlichen 50% des Paketpreises werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt sobald der Auftraggeber das fertige Arbeitgeberprofil und die Anzeige freigegeben bzw. abgenommen hat. Sobald die Abschlusszahlung durch den Auftraggeber geleistet wurde, wird die Anzeige geschaltet und das Arbeitgeberprofil mit allen Medieninhalten freigeschaltet. Mit der Unterschrift des Kaufvertrags verpflichtet sich der Auftraggeber zum Kauf des gesamten Pakets. Bei Projektabbruch durch den Auftraggeber oder spätestens nach Ender des vereinbarten Leistungszeitraumes wird die vollständige Rechnungssumme fällig.

8. Liefertermine

Der Auftragnehmer ist bemüht, die vom Auftraggeber gewünschten Termine bestmöglich einzuhalten. Voraussetzungen hierfür sind: schriftliche Auftragserteilung, Einhaltung der Zahlungsvereinbarungen, rechtzeitige Vorlage des Datenblatts „Medienproduktion“, Logo und Fontdaten im korrekten Dateiformat und abschließend die Freigabe für alle Produktionsinhalte. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen, wenn das an den Auftragnehmer übergebene Ausgangsmaterial mangelhaft ist oder der Arbeitsablauf durch Streiks, höhere Gewalt oder sonstige Umstände gestört wird, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber füllt das Dokument Datenblatt “Medienproduktion“, welches er vom Auftragnehmer zu Verfügung gestellt bekommen hat, vollständig aus und sendet es dem Auftragnehmer zu. Ferner übermittelt der Auftraggeber sein Logo als freigestellte Vektordatei (eps, ai) im RGB Farbraum. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass am Drehtag alle für die Interviews ausgewählten Personen der Reihe nach verfügbar sind. Die Reihenfolge kann er selbst festlegen. Es liegt außerdem in seiner Verantwortung, im Vorfeld das Einverständnis aller Interviewpartner einzuholen. Ein entsprechendes pdf-Formular (Einverständniserklärung) wird vom Auftragnehmer bereitgestellt.

Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Orte für 360° Aufnahmen am Drehtag so hergerichtet bzw. aufgeräumt sind, dass diese zum vereinbarten Zeitpunkt fotografiert werden können. Zeitliche Verzögerungen, die durch nicht aufgeräumte bzw. nicht hergerichtete Räumlichkeiten entstehen, werden als zusätzliche Überstunden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Vor Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer offline Links zum Arbeitgeberprofil mit allen Medieninhalten und zur noch nicht geschalteten Anzeige zur Freigabe.

Die Freigabe oder eventuelle Änderungswünsche müssen innerhalb von 10 Werktagen schriftlich (Email genügt) beim Auftragnehmer eingehen, andernfalls gilt die Freigabe als erteilt!

Durch die Erteilung eines Auftrages an den Auftragnehmer versichert der Auftraggeber, dass er sämtliche Rechte – insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte – besitzt. Ist dies nicht der Fall oder sollte der Auftraggeber die Rechte verlieren, ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die auftragsgegenständlichen Leistungen keine gesetzlichen oder behördlichen Verbote oder Beschränkungen verletzt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, stellt er den Auftragnehmer von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt den Schaden, der durch die Verletzung der Hinweispflicht entsteht.

10. Sicherungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben alle gelieferten Waren, Bild- und Urheberrechte sowie sämtliches Produktionsmaterial Eigentum des Auftragnehmers. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen. Eine antizipierte Rechteübertragung wird ausgeschlossen. Entsprechende Ausnahmen müssen schriftlich erfolgen.

11. Urheber- und Bearbeitungsrecht

Das Urheberrecht an erstelltem Film-, Foto oder Videomaterial liegt beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber werden die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte eingeräumt, solange dieser das Material nicht zu illegalen Zwecken nutzt. Sofern keine Ausnahme schriftlich dokumentiert wird, verbleibt auch das Bearbeitungsrecht beim Urheber.

12. Veröffentlichungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den fertigen Film oder Ausschnitte daraus zum Zweck der Eigenwerbung beziehungsweise als Referenz zu veröffentlichen, sofern dies nicht den Interessen des Auftraggebers oder den von dritten eingeholten Nutzungsrechten widerspricht. Entsprechende Ausnahmen werden schriftlich dokumentiert.

13. Mängelrügen

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände erfolgen. Der Auftragnehmer ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages.

14. Hinweise bzgl. Datenschutz/DSVGO

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden In automatisierten Dateien gespeichert.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten ist Leonberg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.